Solarstrom - Haben Sie schon einmal nachgerechnet?
Für Solarstromanlagen bis 30 kWp, die ab dem 01.01.2009 angeschlossen werden, bietet der Gesetzgeber in § 33 (2) die Möglichkeit, Solarstrom teilweise oder vollständig selbst zu verbrauchen und dafür eine festgelegte Vergütung (Inbetriebnahme 2009 = 25,01 Ct/kWh) zu erhalten. Den nicht verbrauchten Anteil des erzeugten Solarstroms können sie weiterhin in das öffentliche Netz zum regulären Vergütungssatz (Inbetriebnahme 2009 = 43,01 Ct/kWh) einspeisen. Bedingung hierfür ist, dass der Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe von Anlagenbetreibern oder Dritten selbst verbraucht wird und die Höhe des Verbrauchs exakt nachgewiesen wird.
Diese neue Möglichkeit des Eigenverbrauchs könnte für künftige Anlagenbetreiber auch aus finanzieller Sicht von Vorteil sein, denn bereits bei einem Strombezugspreis von 20 Ct/kWh ist es überlegenswert, den Strom selbst zu verbrauchen. Die Summe aus vermiedenen Strombezugskosten (z.B. 20 Ct/kWh) und Eigenverbrauchsvergütung (25,01 Ct/kWh) liegt über der herkömmlichen Vergütung für Volleinspeisung (43,01 Ct/kWh). Wenn die Strombezugskosten in den nächsten Jahren weiter ansteigen, so wird sich die Summe aus diesen beiden Posten immer weiter erhöhen, da die Vergütung von 25,01 Ct je kWh Solarstrom-Eigenverbrauch für die Dauer von 20 Jahren und x Monaten ab Inbetriebnahmezeitpunkt festgeschrieben ist.
Wer sich dafür interessiert, muss seine Solarstromanlage so konzipieren, dass der erzeugte Solarstrom in das Hausnetz eingespeist und in das öffentliche Netz geleitet werden kann. Dieses Anlagenkonzept sollte bereits bei Installation der Anlage passieren. Die Anlage muss so installiert sein, dass der Wechselrichter direkt hinter den Solarmodulen angeordnet ist, um den erzeugten Gleichstrom vor Einspeisung in das Hausnetz in Wechselstrom umzuwandeln. Außerdem müssen genaue Nachweise erbracht werden, wieviel Solarstrom eigenverbraucht und wieviel eingespeist werden.
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