Geld für behindertengerechte Umbauten
Auch im laufenden Jahr werden behindertengerechte Umbauten vom Land Hessen gefördert. Wie das Landratsamt des Main-Taunus-Kreises mitteilt, werden Mittel bewilligt, wenn bauliche Hindernisse in bestehenden Wohngebäuden oder ihrer näheren Umgebung beseitigt werden. Auf diese Weise werde Behinderten im Kreis mehr Bewegungsfreiheit und Selbstbestimmung ermöglicht und somit das Leben leichter gemacht. Die Mittel müssen bis zum 1. März 2010 bei der Wohnungsbauförderungsstelle des Kreises beantragt werden.
Damit sich Behinderte besser bewegen können, können Aufzüge eingebaut, hindernde Stufen und Schwellen beseitigt und Rampen errichtet werden. Einrichtungen in Küchen, Toilettenräumen und Bädern sollen die Verletzungsgefahr für Blinde und Sehbehinderte mindern. Förderungsfähig sind auch Verbesserungen von Freiflächen, Wegen und Pkw-Stellplätze auf dem betroffenen Grundstück. Auch die Zugänge zu den Nebenräumen außerhalb der Wohnung und zu gemeinschaftlichen Einrichtungen von Wohnanlagen sollen erleichtert werden.
Im Landesprogramm seien je Wohneinheit Kosten bis zu 25.000 Euro förderungsfähig, teilt das Landratsamt mit. Allerdings würden nur solche Umbauten gefördert, mit denen vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sei. Zudem müsse die Finanzierung des Vorhabens gesichert sein. Da das Kontingent der Landesmittel begrenzt sei, könnten eventuell nicht alle Maßnahmen berücksichtigt werden. Es bestehe kein Rechtsanspruch auf die Mittel.
Der Kostenzuschuss beträgt bei von Eigentümern oder Angehörigen genutzten Wohnungen bis zu 50 Prozent. Er kann über die Wohnungsbauförderungsstelle des Main-Taunus-Kreises (Tel. 06192/201-1656, E-Mail: finanz-rechnungswesen@mtk.org) beantragt werden. Quelle: Eschborner Stadtmagazin 20.01.10
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