Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung zeigt, wie der Name schon vermuten lässt, den Grad an, in dem es im Rahmen einer bestimmten beruflichen Tätigkeit zu Gefährdungen kommen kann. Die Gefährdungsbeurteilung ist Teil des Arbeitsschutzes und als solche auch im Arbeitsschutzgesetz verankert. Konkret bedeutet dies, dass Arbeitsstätten bzw. Arbeitsplätze begutachtet werden, um dabei eventuelle Gefahren für die Arbeiter aufzudecken und diese dann mit entsprechenden Gegenmaßnahmen zu beseitigen.
Die Gefährdungsbeurteilung gibt also Aufschluss darüber, was in einem Betrieb an Maßnahmen fällig ist, damit er den Bestimmungen des Arbeitsschutzes entspricht. Auch der Arbeitgeber trägt dabei natürlich eine Verantwortung, immerhin muss er seine Sorgfaltspflicht auch nachweisen. Die Gefährdungsbeurteilung ist darüber hinaus auch ein Bestandteil der Betriebssicherheitsverordnung. Zudem gibt es einen so genannten Katalog der Gefährdungen, der neben der Gestaltung von Arbeitsplätzen auch physikalische, chemische und biologische Einwirkungen berücksichtigt.
Die Gefährdungsbeurteilung ist also im Interesse aller und vorrangig für die Sicherheit der Arbeitnehmer relevant. Auf unserer Webseite finden Sie auch verschiedene Sicherheitstechnik, darunter Brandmeldesysteme und vieles mehr.