Behindertenaufzug
Behindertenaufzüge gibt es sowohl in öffentlichen Bereichen als auch in Privatwohnungen. Oft handelt es sich beim Behindertenaufzug auch um einen Plattformaufzug, der an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst ist. Der Behindertenaufzug zeichnet sich dadurch aus, dass er von der in ihrer Mobilität eingeschränkten Person ohne fremde Hilfe genutzt bzw. bedient werden kann. Auch der Treppenlift gehört zu den Behindertenaufzügen, er kann zum Beispiel von Personen genutzt werden, die nur gering bis mäßig in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Allerdings können auch Rollstuhlfahrer den Treppenlift benutzen, da er sie mitsamt ihrem Rollstuhl befördern kann. Es gibt solche Modelle, bei denen die zu befördernde Person entweder sitzt, oder steht, je nachdem, welche Variante sich besser eignet. Ein Sitzlift als Behindertenaufzug kommt zum Beispiel für Personen in Frage, die Gelenkprobleme haben, der Sitzlift verfügt in der Regel auch über Armlehnen und bei Bedarf kann auch eine Rückenlehne angebracht werden.