Behindertenaufzüge
Bei Behindertenaufzügen wird zwischen Senkrecht- und Schrägaufzügen unterschieden. Damit "normale" Personenaufzüge behinderten- bzw. rollstuhlgerecht sind, muss der Fahrkorb eine Breite von 110 cm, eine Tiefe von 140 cm und eine Türbreite von 90 cm besitzen. Zudem müssen sich im Fahrkorb Haltegriffe befinden. Vor den Aufzugszugängen ist eine Mindestbewegungsfläche von 150 x 150 cm für das Drehen des Rollstuhlfahrers vor oder nach der Aufzugsbenutzung erforderlich. Um kleine Höhenunterschiede zu überwinden, eignen sich Hebebühnen. Diese besitzen einen kleinen Motor und kommen ohne Hydraulik oder Seile aus.
Um größere Treppen zu überwinden, sind mehrere Systeme an Schrägaufzügen (Treppenliften) auf dem Markt:
Beim Hängelift wird die Führungsschiene über der Treppe verlegt. Der Fußgängerbereich wird nicht eingeschränkt. Er eignet sich deshalb insbesondere bei schmalen Treppenhäusern. Der Rollstuhl wird samt seinem Benutzer in Schlaufen in das System gehängt.
Der Stehlift, der Treppenaufzug mit Stehplattform, auch als rollende Stufe bezeichnet, ist für Gehbehinderte geeignet. Er kann auch mit einem zusätzlichen Klappsitz ausgestattet sein.
Der Sitzlift ist ein Schrägaufzug mit Stuhlplattform und Fußstütze. Er wird für Schwerbehinderte ohne Rollstuhl gebaut. Gepolsterte Sitzfläche und Rückenlehne, Armlehne, Trittbrett und Sitzfläche sind oft einzeln hochklappbar. Der Sitzlift eignet sich sowohl für gerade Treppen als auch für Treppen mit Kurven.
Der Rollstuhl- bzw. Plattformlift ist der Schrägaufzug für behinderte Rollstuhlfahrer. Die Aufzugsplattform hat ausklappbare Übergleitteile zum Verlassen der Plattform auf die Fahrbahn und umgekehrt. Der Plattformlift ist sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich geeignet und kann sowohl bei geraden Treppen und bei Treppen mit Kurven oder Podesten eingesetzt werden.