Aufzüge

Aufzüge werden auch Lifte oder Fahrstühle genannt. Hinter diesen Bezeichnungen steckt ein Grundgedanke, welcher sich in dem Zweck dieser widerspiegelt. Vordergründig sind sie nämlich alle zum Befördern und Transportieren von Gütern, Waren, Personen oder anderen Dingen. Die Varianten sind ebenso so vielfältig, wie die verwendeten Materialien und die Formen. Architektonisch ist heutzutage nahezu alles möglich.

Neben eckigen und runden, gibt es mittlerweile entweder in einem Schacht verlaufende oder frei, z.B.an den Hauswänden angebracht. Die Arbeitsweisen sind sehr verschieden. Es gibt Seil-, Hydraulik- oder Zahnstangenaufzüge. Diese befördern die Kabine in ein anderes Stockwerk.

Heutzutage sind sie aus vielen Bauwerken Aufzüge nicht weg zu denken. Sie erleichtern zum Beispiel Menschen, die Probleme beim Laufen von Treppen haben oder im Rollstuhl sitzen, das alltägliche Leben, indem sie meist unkompliziertes Einfahren in die Kabine und Ausfahren am Zielort, ermöglichen. Auch zum Befördern von Lasten und schweren Gütern sind diese Anlagen bestens geeignet.

Aufzüge und Lifte sorgen für eine schnelle Beförderung
Aufzüge und Lifte dienen der senkrechten oder schrägen Beförderung von Personen und Lasten. So weit die Definition. Weiterhin werden sie nach der Art unterschieden in Seilaufzüge, Hydraulikaufzüge und Seilhydraulikaufzüge. Nach der Verwendung unterscheidet man Personenaufzüge, Lastenaufzüge oder Kleinlastenaufzüge, wobei in den einzelnen Bereichen weitere Unterscheidungen vorgenommen werden.
Laut Landesbauordnungen müssen in Neubauten mit mehr als einer bestimmten Anzahl von Vollgeschossen oder einer bestimmten Gebäudehöhe Aufzüge eingebaut werden. Die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen sagt unter anderem folgendes zum Thema Aufzüge:
"In Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen über der Geländeoberfläche müssen Aufzüge in ausreichender Zahl eingebaut werden, von denen einer auch zur Aufnahme von Kinderwagen, Rollstühlen, Krankentragen und Lasten geeignet sein muss; das oberste Geschoss ist nicht zu berücksichtigen, wenn seine Nutzung einen Aufzug nicht erfordert oder wenn durch den nachträglichen Ausbau des Dachgeschosses Wohnungen geschaffen werden. Fahrkörbe zur Aufnahme einer Krankentrage müssen eine nutzbare Grundfläche von mindestens 1,10 m x 2,10 m haben; ihre Türen müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m haben. Vor den Aufzügen muss eine ausreichende Bewegungsfläche vorhanden sein. Zur Aufnahme von Rollstühlen müssen bestimmte Aufzüge eine nutzbare Grundfläche von mindestens 1,10 m x 1,40 m haben und von allen Wohnungen in dem Gebäude und von der öffentlichen Verkehrsfläche stufenlos erreichbar sein; ihre Türen müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m haben".



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